Allgemeine Reisebedingungen der Carina Vacanze
1. Abschluss des Reisevertrags
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, Carina Vacanze, den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch unser Reservierungsbüro in Castellabate/Italien zustande. Wir informieren Sie darüber durch die Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung.
2. Zahlung
Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie bitte die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahlung auf das genannte Konto.
Die Zahlung des Restbetrags erfolgt dann vor Ort in Italien bei Ihrer Ankunft.
Bei kurzfristiger Anmeldung ist sofort der gesamte Reisepreis per Überweisung zu zahlen.
Soweit wir zur Leistungserbringung bereit und in der Lage sind, besteht ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch uns. Wird der Reisepreis trotz Mahnung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und eine Rücktrittsentschädigung gemäß nachstehender Ziffer 5 zu verlangen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung auf unserer Website, sowie Ihrer Anmeldung, die von uns bestätigt wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrags aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über fünf Prozent des Reisepreises sind Sie innerhalb von zehn Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt.
5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis.
Die Rücktrittspauschalen belaufen sich im Rahmen der Corona-Pandemie wie folgt:
- kostenloser Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn
- vom 29. bis 14.Tag vor Reisebeginn, 50% des Reisepreises.
- vom 13. bis 7.Tag vor Reisebeginn, 75% des Reisepreises.
- vom 6.Tag bis zum Reisebeginn, 100% des Reisepreises.
Bei Nichterscheinen ist der gesamte Reisepreis ohne Abzug fällig. Ihnen steht es frei, nachzuweisen, dass uns tatsächlich geringere oder keine Kosten als die geltend gemachte Rücktrittspauschale entstanden sind.
Umbuchungswünsche des Reisegastes können vorgenommen werden. Entstehende Mehrkosten gehen dann zu Ihren Lasten. Sie können sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit die Person den Reiseerfordernissen entspricht. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 50.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung durch uns.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Stört der Reisegast die Durchführung der Reise nachhaltig und ungeachtet einer Abmahnung durch uns oder verhält er sich in solchem Maß vertragswidrig, können wir den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise/Veranstaltung spätestens vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Reiseabwicklung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisegast eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisegast schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisegast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisegast die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird. Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisegast Schadenersatz verlangen.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisegast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den örtlichen Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisegast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrags.